Häufige Fragen
Ehrliche Antworten rund um das BFSG, Barrierefreiheit und unseren Prüfbericht.
Ich betreibe keinen Onlineshop – muss ich trotzdem etwas tun?
Kommt darauf an. Reine Info- und Präsentationsseiten (etwa eine Vereins- oder Handwerker-Website ohne Verkauf) fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Sobald Ihre Seite aber Buchungen, Reservierungen, Bestellungen oder Verträge online abwickelt, kann das Gesetz greifen – unabhängig von der Branche. Und ganz unabhängig vom Gesetz gilt: Eine barrierefreie Website ist für alle Besucher besser nutzbar, besser auffindbar und wirkt professioneller. Unser Check zeigt Ihnen den Stand – ob Pflicht oder freiwillig.
Gilt das BFSG überhaupt für meinen kleinen Shop?
In den meisten Fällen ja. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Umsatz) gilt nur für Dienstleistungen – wer Produkte über einen Onlineshop verkauft, fällt in der Regel unter das Gesetz, unabhängig von der Größe. Genau deshalb trifft die aktuelle Abmahnwelle so viele kleine Shops.
Ich habe noch keine Abmahnung bekommen. Warum jetzt handeln?
Seit 2026 setzen Abmahnkanzleien automatisierte Scanner ein, die massenhaft Shops prüfen. Ob Ihr Shop geprüft wird, ist keine Frage des Ob, sondern des Wann. Eine Abmahnung kostet über 2.200 € plus Anwaltskosten und Zeitdruck – die Behebung vorher ist fast immer günstiger.
Warum von uns prüfen lassen?
Weil Sie genau die Prüftiefe bekommen, die Sie brauchen – zu einem Bruchteil der Kosten einer Agentur, die für ein Vollaudit 3.000 bis 15.000 € verlangt. Der Standard-Prüfbericht ist die schnelle, automatisierte Ersteinschätzung und deckt genau die Punkte ab, über die aktuell abgemahnt wird. Der Komplett-Prüfbericht geht darüber hinaus: Wir prüfen zusätzlich von Hand – 37 WCAG-2.2-AA-Punkte, die ein Automat nicht sieht – und vergeben bei bestandener Prüfung unser Siegel – das zugehörige Siegel-Abo, das es laufend gültig hält, ist automatisch dabei – die ersten 12 Monate gratis, danach 179 €/Jahr. Der Standard-Prüfbericht enthält kein Siegel. Dazu bekommen Sie alles verständlich erklärt, ein Ergebnis in Tagen statt Wochen und keine falschen „100 % rechtssicher“-Versprechen. Und von jedem Bericht geht ein fester Anteil an Organisationen, die Menschen mit Behinderung unterstützen.
Ist euer Bericht ein rechtssicherer Nachweis?
Nein, und seien Sie skeptisch bei jedem, der Ihnen das verspricht. Der Standard-Prüfbericht ist eine technische Ersteinschätzung nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2, A/AA) und deckt die automatisiert prüfbaren Kriterien ab – genau die, über die aktuell abgemahnt wird. Der Komplett-Prüfbericht ergänzt sie um 37 von Hand geprüfte Punkte und führt zu unserem Greenlight-Siegel – das Siegel-Abo ist automatisch dabei (12 Monate gratis, danach 179 €/Jahr). Der Standard-Prüfbericht enthält kein Siegel. Beides ist ehrlich abgestuft – aber keine amtliche Zertifizierung und keine vollständige Konformitätsbewertung nach EN 301 549. Wo eine solche formale Bewertung verlangt ist, sagen wir Ihnen das offen.
Was deckt der Check ab – und was nicht?
Standard-Prüfbericht: alle automatisiert nachweisbaren WCAG-Kriterien (A/AA) – fehlende Bildtexte, Kontraste, Beschriftungen, Struktur. Genau die Punkte, die Abmahn-Scanner finden. Komplett-Prüfbericht: zusätzlich 37 Kriterien, die nur ein Mensch beurteilen kann – ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist, ob die Bedienreihenfolge logisch bleibt, ob die Sprache verständlich ist. Beim Komplett-Bericht prüfen wir also auch von Hand, was ein Automat nicht sieht. Was selbst dann noch offenbleibt – eine vollständige Konformitätsbewertung nach EN 301 549 ist umfangreicher –, benennen wir offen, statt es zu verschweigen.
Kann ich die Mängel selbst beheben?
Viele ja – fehlende Bildbeschreibungen, Seitentitel oder Formularbeschriftungen lassen sich oft direkt im Shop-System pflegen. Unser Bericht unterscheidet klar zwischen „können Sie selbst“ und „braucht Ihren Webdesigner“, inklusive Aufwandseinschätzung pro Punkt.
Braucht ihr Zugriff auf mein Shop-System?
Nein. Wir prüfen Ihren Shop von außen über die öffentliche URL – genauso, wie es Besucher, Screenreader und auch Abmahnkanzleien tun. Sie müssen nichts installieren und geben keine Zugangsdaten heraus.
Stimmt es, dass ein Teil an Behindertenorganisationen geht?
Ja. Von jedem verkauften Standard-Prüfbericht geben wir 10 % weiter, vom Komplett-Prüfbericht 20 % – an eine Organisation, die Menschen mit Behinderung unterstützt. Bei der Bestellung können Sie die Organisation wählen. Solange keine Wunsch-Organisation hinterlegt ist, leiten wir den Beitrag an eine geprüfte Organisation weiter.
Arbeitet ihr mit Behindertenorganisationen zusammen?
Wir sind gerade dabei, diese Zusammenarbeit aufzubauen – und sagen das bewusst ehrlich: Wir behaupten nicht, bereits von einer Organisation anerkannt zu sein. Unser Ziel ist eine echte Partnerschaft mit einem sauberen, gemeinsam abgestimmten Konzept und einem festen Spendenanteil. Sobald Partnerschaften stehen, machen wir das hier transparent.
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