Barrierefreiheit für Onlineshops ist seit 2025 gesetzlich vorgeschrieben (BFSG). Wir prüfen, ob Ihr Shop die Vorgaben erfüllt.
Aus Pflicht wird grünes Licht.

Ist meine Website barrierefrei? So testen Sie es kostenlos

Eine barrierefreie Website können auch Menschen mit einer Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkung problemlos nutzen. Seit 2025 ist das für viele Onlineshops Pflicht (BFSG) – und für alle anderen ein Vorteil bei Auffindbarkeit und Nutzung. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Website oder Ihren Onlineshop in zwei Minuten kostenlos auf Barrierefreiheit testen und was die Ergebnisse bedeuten.

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Website barrierefrei testen – in drei Schritten

Sie brauchen keine technischen Kenntnisse und keinen Zugriff auf Ihr Shop-System. Die Prüfung läuft von außen über die öffentliche Adresse – genauso, wie es Besucher, Screenreader und auch Abmahn-Scanner tun.

  1. Adresse eingeben: Tragen Sie die Adresse Ihrer Website oder Ihres Onlineshops in den kostenlosen Mini-Check ein.
  2. Automatisch prüfen lassen: Das Werkzeug testet die Seite nach den anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2, Stufe A/AA).
  3. Ergebnis sofort ansehen: Sie sehen auf einen Blick eine Bewertung, die Anzahl der gefundenen Punkte und die betroffenen Bereiche – ohne Anmeldung.

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Was heißt „barrierefrei" bei einer Website?

Barrierefrei bedeutet: Ihre Seite ist auch dann nutzbar, wenn jemand nicht gut sieht, nicht hört, keine Maus bedienen kann oder auf einen Screenreader angewiesen ist. Konkret geht es um vier Prinzipien der WCAG 2.2 – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Eine Website, die diese erfüllt, ist für alle Besucher einfacher zu bedienen und wird von Suchmaschinen oft besser eingeordnet.

Muss meine Website barrierefrei sein? (BFSG kurz erklärt)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Reine Informations- oder Präsentationsseiten ohne Verkauf sind meist ausgenommen. Sobald Ihre Seite jedoch Bestellungen, Buchungen oder Verträge abwickelt, greift das Gesetz in der Regel – auch bei kleinen Shops. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für den Produktverkauf. Das ist keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber eine erste Einordnung.

Die häufigsten Barrieren – und wie leicht sie zu beheben sind

Die meisten Websites scheitern an wenigen, immer gleichen Punkten:

  • Fehlende Alternativtexte bei Bildern und Produktfotos – der häufigste automatisiert nachweisbare Mangel.
  • Zu schwache Farbkontraste bei Texten, Preisen und Schaltflächen.
  • Nicht beschriftete Buttons und Formularfelder wie Suche oder Warenkorb.
  • Unlogische Struktur bei Überschriften und Bedienreihenfolge.

Viele dieser Punkte lassen sich direkt im Content-Management- oder Shop-System pflegen. Wo es Ihren Webdesigner braucht, sagen wir es Ihnen klar.

Kostenloser Mini-Check oder vollständiger Prüfbericht?

Der kostenlose Mini-Check ist Ihr schneller erster Blick: Bewertung, Anzahl der Punkte, betroffene Bereiche. Zeigt Ihr Shop nur wenige Punkte, ist das eine gute Nachricht. Zeigt er viele, wissen Sie früh genug, woran Sie arbeiten sollten.

Wenn Sie danach genau wissen möchten, was zu tun ist, liefert der Prüfbericht jeden Mangel mit verständlicher Behebungsanleitung – priorisiert nach Risiko. So beheben Sie gezielt, statt zu raten.

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Häufige Fragen zum Website-Test

Wie teste ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Am schnellsten mit einem automatisierten Check: Sie geben Ihre Adresse ein, das Werkzeug prüft die Seite nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) und zeigt sofort, wie viele Barrieren gefunden wurden und in welchen Bereichen. Der Mini-Check von Greenlight Check ist kostenlos und braucht keinen Zugriff auf Ihr System.

Ist der Barrierefreiheits-Check wirklich kostenlos?

Ja. Der Mini-Check ist gratis und ohne Anmeldung nutzbar. Erst wenn Sie den vollständigen Prüfbericht mit Behebungshinweisen möchten, entstehen Kosten.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen. Reine Info-Websites ohne Verkauf sind meist ausgenommen. Sobald Sie online verkaufen, buchen oder Verträge abschließen lassen, greift das Gesetz in der Regel – unabhängig von der Größe.

Was sind die häufigsten Barrieren auf Websites?

Fehlende Alternativtexte bei Bildern, zu schwache Farbkontraste, nicht beschriftete Schaltflächen und Formularfelder sowie eine unlogische Überschriften- und Bedienreihenfolge. Viele davon lassen sich direkt im System beheben.